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Die Immobilie im Alter

Mit dem eigenen Haus wird für viele Menschen zwischen Xanten und Geldern ein Traum wahr. Mit ansteigendem Alter stellt sich aber die Frage, ob das Grundstück nicht zu viel Arbeit macht und überhaupt zu groß ist. Ist es nicht barrierefrei, bedeutet dies im Seniorenalter weitere Probleme.

Aber: Viele schöne Erinnerungen und Gefühle sind mit dem Haus verbunden. Ratsam ist, sich schon frühzeitig über die passende Wohnform im Alter Gedanken zu machen. Die Vorstellungen darüber sind nämlich so unterschiedlich wie die Angebote.

Wichtige Fragestellungen sind: Möchte ich im Alter noch einmal umziehen? Welche Wohnfläche brauche ich? Mit wem möchte ich zusammenleben? Nachfolgend möchten wir verschiedene Wohnformen für das Seniorenalter vorstellen. Sie reichen vom altersgerechten Umbau des Hauses über seinem Verkauf bis zu alternativen Wohnformen in Kevelaer, Xanten oder Alpen.

Auf frühzeitige Planung kommt es an

Wer sich frühzeitig Gedanken um das Wohnen im Alter macht, ist im Vorteil und spart sich spätere Sorgen. Wichtige Punkte sind Mehrkosten für das Haus in Sonsbeck, beispielsweise Instandhaltungskosten, eine mögliche Pflegebedürftigkeit und natürlich die allgemeine Finanzlage.

Eine vernunftorientierte Abschätzung ist sinnvoll, um zu einer realistischen Planung zu gelangen. Auch wenn Senioren oft an ihrem Eigenheim hängen, gleichen die positiven Gefühle nicht hohe Kosten und ungünstige bauliche Gegebenheiten aus. Bei diesen Fragen ist es auch gut, einen Steuerberater oder andere Vertrauenspersonen hinzuzuziehen. Gründliches gemeinsames Überlegen und Abwägen zahlt sich später aus.

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Im eigenen Haus bleiben bis zuletzt

Senioren, die im eigenen Haus wohnen bleiben, müssen sich finanziell meist keine Sorgen machen, wenn das Grundstück abbezahlt ist. Die Rente ist aber meist niedriger als der vormalige Lohn. Reicht sie für den Lebensunterhalt in Rheinberg oder Kevelaer nicht aus, kann an eine Untervermietung des Hauses gedacht werden.

Damit lässt sich ein Hausverkauf vermeiden. Auch das Nießbrauchsrecht ist eine bequeme Alternative. Im eigenen Haus kann je nach Bedarf Hilfe von außen angenommen werden, entweder in Form einer regelmäßigen Haushaltshilfe oder sonstiger Unterstützung. Beispielsweise fällt es älteren Menschen oft schwer, Einkäufe alleine zu bewerkstelligen und täglich zu kochen. Ist ein Garten vorhanden, so kommt auch hier bezahlte Hilfe in Frage.

Gertrud Lohmeier (Alpen, Kreis Wesel) hat mit unserem Kollegen Franck Winnig über dieses Thema am Telefon gesprochen: „In Alpen sind wir nun schon seit 30 Jahren zu Hause, haben dort die Kinder aufgezogen und glückliche Jahre verbracht. Deshalb möchten wir jetzt mit über 70 nicht mehr aus dem Gebiet Niederrhein weg. Ein Pflegedienst für meinen Mann wird nun ins Haus kommen, zum Glück ist das kein Problem. Wir haben auch nette Nachbarn, die uns mit schweren Einkäufen versorgen und momentan kann ich die Gartenarbeit stemmen. Aber wir fragen uns auch, wie wir die Kosten stemmen können, zumal bestimmt auch in den nächsten Jahren eine Renovierung ansteht und das Bad auch einen Umbau mit einer begehbaren Dusche und einem Bequem-WC vertragen könnte.“

Das Haus altersgerecht umbauen

In den meisten Fällen denken private Bauherren im Kreis Wesel beim Hausbau nicht an eine spätere Pflegebedürftigkeit. Wer das Haus barrierefrei plant, schaut voraus und spart sich später viele Probleme. Gerade was Stufen und Türschwellen anbelangt, ist es möglich früh vorzusorgen. Wenn im Alter noch kleinere Umbauten nötig werden, sind diese meist leichter zu realisieren.

Oft beteiligen sich die Pflegekassen an diesen Kosten, wenn sie bei Senioren notwendig sind, um der Pflege und Lebensqualität zu dienen. Notwendig ist dafür eine entsprechende Verordnung des behandelnden Hausarztes. So kann ein bequemer Treppenlift eingebaut werden, was sehr komfortabel ist, oder das Badezimmer seniorengerecht umgestaltet werden.

Für eine hilfreiche Beratung zum barrierefreien Umbau stehen in vielen Orten spezielle Stellen zur Verfügung, beispielsweise Wohlfahrtsverbände und Seniorenbüros. Dort wird auch darüber informiert, welcher Kostenträger genau beispielsweise in Geldern (Kreis Kleve) für den Umbau zuständig ist.

Alternative: Verkaufen des Eigenheims

Im Alter kann es auch angenehm sein, das Eigenheim zu verkaufen. Dies gilt insbesondere, wenn sowieso ein Wohnsitzwechsel geplant ist und mit dem eigenen Haus eine gefühlsmäßige oder finanzielle Belastung besteht.

Die Einnahmen aus dem Hausverkauf können sodann als Altersvorsorge in eine kleinere, seniorengerechte Wohnung investiert werden. Auch wenn noch ein Immobilienkredit besteht, ist ein Verkauf eine willkommene Alternative, was die Finanzen betrifft und somit meist auch die Lebensqualität.

Bei allen Fragen zum Verkauf, dem richtigen Zeitpunkt dafür und der praktischen Abwicklung sind wir Immobilienmakler in Sonsbeck gerne eine Hilfe. Wichtig ist, vor dem Verkauf des Hauses eine andere Wohnmöglichkeit gefunden zu haben.

Wer den Kauf einer Eigentumswohnung im Gebiet Niederrhein plant, sollte auch dies rechtzeitig regeln. Denn meistens wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Auch alternative Wohnformen sind nicht von heute auf morgen zu finden und fest zu regeln.
Etwas Zeitvorlauf ist also wichtig einzuplanen, was den Verkauf der eigenen Immobilie sowie die darauffolgende Wohnform angeht. Auch der Umzug im Kreis Wesel sollte bei einem Wohnsitzwechsel gut geplant werden.

Der Begriff Nießbrauch: Trotz Hausverkauf darin wohnen

Auch wenn die Kredite für das Haus getilgt sind, sind die wenigsten Rentner vermögend, egal ob in Rheinberg, Kevelaer oder Geldern. Denn die gesamten Lebensersparnisse wurden meistens in die Immobilie gesteckt.

Eine mögliche Alternative zum Hausverkauf ist deshalb der Nießbrauch. Bei dieser Form der Altersvorsorge wird das Haus verkauft, aber mit einem lebenslangen Wohnrecht bei Mietfreiheit verbunden.

Zu dem Immobilienverkauf gehört dann eine sofortige Liquidität, was recht praktisch für die Altersvorsorge von Senioren ist. Außerdem haben sie einige Rechte beim Nießbrauch und dürfen beispielsweise bei einem Wohnsitzwechsel ins Seniorenheim das Haus weitervermieten und die Miete hierfür behalten.

Alternativ ist auch eine Schenkung des Hauses möglich, meist an die leiblichen Kinder. Auch hier kann ein Nießbrauch vertraglich festgelegt werden. Der Vorteil daran ist, dass die Immobilie komfortabel in der Familie verbleibt und es finanzielle Sicherheit gibt, sofern zukünftig Pflege oder ein Umzug ins Seniorenheim nötig sein sollte.

Juristisch gesehen, bleibt der Eigentümer unverändert bestehen und das entsprechende Nießbrauchsrecht steht im Grundbuch. Der wichtige Unterschied zum Wohnrecht liegt darin, dass das Grundstück vermietet und Mieteinnehmen behalten werden dürfen.
Außerdem ist noch ein Zuwendungsnießbrauch möglich. Das bedeutet, dass ein Dritter ein Nutzungsrecht durch den Immobilienbesitzer bekommt. Einkünfte aus der Immobilie dürfen hier ebenso auf den Nutzer übergehen.

Wir haben einige Kunden, die sich mit diesem Thema bereits befasst haben. Für das Ehepaar Krause, 82 und 83 Jahre, haben wir eine besondere Lösung gefunden:

„Das Gespräch mit Herrn Büren war sehr interessant. Ausziehen wollten wir auf keine Fälle aus unserem Haus. Wir sind beide noch fit und wollen gerne viel Reisen. Wir hatten die Idee von einem Verkauf an jemanden, der uns hier als Mieter wohnen lässt. Und genau den hat Herr Büren gefunden. Der Verkaufspreis ermöglicht uns ein komfortables Leben, und die Miete, die wir zahlen, ist absolut fair. Und unser Vermieter hat mit uns einen Mieter, der das Haus gut kennt und der es wertschätzt.“

Ein fairer Deal für beide Seiten, nicht wahr?

Die eigene Immobilie vererben

Auch die eigene Immobilie rechtzeitig zu vererben ist eine Möglichkeit. Vorteilhaft ist, wenn das Haus zu diesem Zeitpunkt bereits schuldenfrei ist. Denn auch eine Erbschaftssteuer steht noch an, die nicht geringfügig ist. Immobilienbesitzer, die über eine Vererbung nachdenken, stellen sich häufig die Frage, ob eine Schenkung nicht finanziell vorteilhafter ist als eine Erbschaft.
Allerdings gibt es auch eine Schenkungssteuer, die genauso hoch ist wie die Erbschaftssteuer. Wird die Immobilie zu Lebzeiten des Besitzers übertragen, so gibt es aber gewisse Freibeträge, die Erben ausschöpfen können, und zwar alle zehn Jahre. Dies kann eine günstige Variante sein.

Zu beachten ist hier, dass der Eigenheimwert unter dem entsprechenden Freibetrag liegen muss. Ganz steuerfrei ist die Vererbung der Immobilie nur, wenn sie unter Ehepartnern geschieht. Als Voraussetzung dafür muss der begünstigte Ehepartner vorher in dem Haus gewohnt haben, was auch für die kommende Zeit mindestens zehn Jahre gilt.

Zu Hause wohnen im Alter

Am liebsten wohnen Senioren, ob in Rheinberg, Xanten oder Sonsbeck, weiter in den eigenen vier Wänden. Eine Versorgung durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst sollte, sofern notwendig, sichergestellt sein.

Ein seniorengerechter Umbau der Wohnung kann ebenso erfolgen, Hausnotruf-Systeme bieten weitere Sicherheit. Beim sogenannten Service-Wohnen versorgen sich Senioren selbst in ihrer eigenen Wohnung, können aber zusätzliche Leistungen (Service wie Betreuung) kostenpflichtig buchen.

Gemeinsam in die Alters-WG

Da Menschen im Alter unterschiedliche Wünsche und Anforderungen haben, gibt es noch weitere Wohnformen je nach individuellem Unterstützungsbedarf. In einer sogenannten Senioren- oder Alters-WG ist es möglich, selbstbestimmt komfortabel im eigenen Zimmer zu wohnen und Küche sowie Badezimmer mit anderen Bewohnern zu teilen.

Ein Pflegedienst kann auch hier bequem ins Haus kommen. Wir finden diese neuere Wohnform, die auch im Kreis Kleve möglich ist, zeitgemäß und empfehlenswert.

Aktuell verzeichnen wir eine verstärkte Nachfrage nach Wohnungen mit drei bis vier Zimmern im Erdgeschoss mit einer kleinen Terrasse zum Kauf von diesen neuen Senioren-WGs.

Pflegeheime und Seniorenresidenzen

In Pflegeheimen im Gebiet Niederrhein sind Senioren mit Pflegebedürftigkeit untergebracht, die ständig Hilfe und Betreuung benötigen. Wer finanziell gut gestellt ist, kann sich für eine besonders komfortable Seniorenresidenz, zum Beispiel im Kreis Kleve, entscheiden.

Hier gibt es Betreuung und Pflege, wobei Wohnen und Service anspruchsvoller Natur sind. Neben großzügigen Wohn- und Gemeinschaftsräumen stehen auch diverse Freizeitaktivitäten zur Verfügung.

Rufen Sie mich herzlich gerne an, wenn Sie über einem Umbau Ihres Hauses oder den Verkauf vielleicht mit weiterer Nutzung als Mieter nachdenken. Tel. 02838 776 77 37 oder schreiben Sie mir über das Kontaktformular.

WOLFRAM BÜREN ist Ihr Niederrhein Makler und Immobilienfachmann für das Gebiet Niederrhein, und die Kreise Wesel und Kleve. Sein Büro ist in Sonsbeck, einer Gemeinde im Westen Nordrhein-Westfalens mit 8.675 Einwohnern. Seine professionellen Wurzeln wuchsen in der Baubranche, mit seiner Firma „Massivbau Niederrhein“ kann er auf einen großen Erfahrungsschatz beim Bau von Privathäusern punkten.

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